ImportkingzRückgaberecht

48-Stunden-Rückgaberecht

Sicherheit und Vertrauen stehen bei IMPORTKINGZ an erster Stelle. Darum gewähren wir Ihnen unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung ein freiwilliges Rückgaberecht.

1.1 Grundsatz

IMPORTKINGZ gewährt dem Käufer als freiwillige, über die vertraglichen Pflichten hinausgehende Leistung ein Rückgaberecht von 48 Stunden ab Übergabe. Das Rückgaberecht besteht ausschliesslich, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (a) der Streit- bzw. Schadenswert übersteigt CHF 1'000.00, und (b) es liegt ein gravierender Schaden oder Mangel am Fahrzeug, eine Täuschung oder eine Falschinformation (Abweichung vom STAMMBLATT) vor. Bagatellmängel, optische Gebrauchsspuren sowie der alters- und laufleistungsgemässe Verschleiss begründen kein Rückgaberecht und gelten nicht als Mangel. Probefahrten vor dem Kauf sind nicht möglich; jedes Fahrzeug wird ab Platz verkauft. Die gesetzliche Gewährleistung wird im Übrigen, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen (Art. 199 OR); vorbehalten bleiben arglistig verschwiegene Mängel, die gemäss Ziffer 6 (AGB) zugesicherten Eigenschaften sowie – bei privaten Käufern (B2C) – die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

1.2 Frist und Form

Die Frist von 48 Stunden beginnt mit der im Übergabeprotokoll festgehaltenen Übergabe des Fahrzeugs. Die Rückgabe bzw. Beanstandung ist innerhalb dieser Frist schriftlich (E-Mail oder Brief) bei IMPORTKINGZ geltend zu machen; massgebend ist der Eingang der Meldung. Die Meldung hat den Mangel bzw. die Abweichung konkret zu bezeichnen und, soweit möglich, mit Fotos oder Belegen zu dokumentieren. Nach unbenutztem Ablauf der Frist gilt das Geschäft als abgeschlossen; weitere Beanstandungen und Rücknahmen sind ausgeschlossen und werden wegbedungen.

1.3 Prüfung

IMPORTKINGZ bestätigt den Eingang der Meldung und prüft den geltend gemachten Mangel innert angemessener Frist, wobei die Beurteilung über einen Vertragshändler oder eine neutrale Fachstelle erfolgen kann. Der Käufer stellt das Fahrzeug für die Prüfung zur Verfügung und verwendet es bis zum Abschluss der Prüfung nicht weiter, soweit zumutbar.

1.4 Berechtigte Rückgabe

Erweist sich die Rückgabe als berechtigt, wird das Fahrzeug vollständig zurückgenommen. Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug – abgesehen vom gerügten Mangel – im übergebenen Zustand befindet, seit der Übergabe nicht mehr als 100 km zurückgelegt wurden und sämtliche Schlüssel, Dokumente und Zubehörteile zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird innert 10 Arbeitstagen nach Rücknahme auf das ursprüngliche Zahlungskonto zurückerstattet. Für Mehrkilometer über der Limite sowie für vom Käufer verursachte Schäden kann eine angemessene Entschädigung in Abzug gebracht werden. Anstelle der Rücknahme können sich die Parteien einvernehmlich auf eine Nachbesserung (Reparatur) oder eine Minderung des Kaufpreises einigen.

1.5 Unberechtigte Geltendmachung

Erweist sich eine geltend gemachte Rückgabe als unberechtigt (kein gravierender Mangel, Streitwert unter CHF 1'000.00 oder vom Käufer bzw. Dritten nach Übergabe verursachter Schaden), trägt der Käufer die Prüfungskosten in Form einer Umtriebskostenpauschale von CHF 1'000.00. Der Kaufvertrag bleibt in diesem Fall vollumfänglich bestehen.

1.6 Rückgaberecht bei Neuwagen (ab Bestellung) – Abgrenzung

Neuwagen werden auf Bestellung des Käufers beim Hersteller bzw. Lieferanten beschafft und individuell konfiguriert. Für Neuwagen gilt das Rückgaberecht gemäss Ziffer 1.1 nicht in allgemeiner Form. Das 48h-Recht beschränkt sich bei Neuwagen ausschliesslich auf die folgenden Fälle: (a) Transport- und Auslieferungsschäden mit einem Schadenswert über CHF 1'000.00, (b) Abweichungen des gelieferten Fahrzeugs von der bestellten Konfiguration gemäss STAMMBLATT bzw. Bestellschein, sowie (c) Täuschung oder Falschinformation. Das Verfahren richtet sich sinngemäss nach den Ziffern 1.2 bis 1.5.

Technische Mängel am Neuwagen begründen kein Rückgaberecht gegenüber IMPORTKINGZ; für diese gilt ausschliesslich die Herstellergarantie gemäss den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers, geltend zu machen über dessen offizielles Händler- und Servicenetz. Ein Rücktritt von der Bestellung nach Vertragsunterzeichnung ist ausgeschlossen; es gilt Ziffer 7 (AGB) (Vertragsbruch).

1.7 Vorführmodelle und Leasingrücknahmen

Vorführmodelle und Leasingrücknahmen werden als Gebrauchtfahrzeuge ab Platz verkauft (Laufleistung in der Regel > 5'000 km). Für diese gelten die Ziffern 1.1 bis 1.5 uneingeschränkt. Eine allfällige Restgarantie des Herstellers geht, soweit vorhanden und übertragbar, auf den Käufer über.

Stand: Juli 2026