ImportkingzRechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) sind integraler Bestandteil jedes Geschäfts und jeder Abwicklung, welche zwischen dem Interessenten/Käufer und IMPORTKINGZ abgeschlossen wird.

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB gelten für jedes Geschäft und/oder Angebot mit einer Beteiligung von IMPORTKINGZ. Die Website www.importkingz.ch, Newsletter und Verteiler sowie deren Social-Media-Kanäle und weitere Kommunikationswege (wie z.B. WhatsApp) werden betrieben von der:

Automobile & Service Stadler
Inhaber Lukas Stadler
Winterthurerstrasse 33
8370 Sirnach
CHE-174.102.444

Sämtliche Verträge und Transaktionen werden unter der Marke IMPORTKINGZ vertrieben und über den Automobildienstleister Automobile & Service Stadler abgewickelt. Vertragspartner ist in allen Fällen die Einzelfirma Automobile & Service Stadler, Inhaber Lukas Stadler; die rechtliche Haftung für alle Geschäfte liegt bei dieser. Die Unternehmung behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen. Mit dem unterschriebenen Kaufvertrag bestätigt der Käufer vollumfänglich, die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Im Kaufvertrag wird nochmals ausdrücklich auf diese hingewiesen. Die AGB sind jederzeit auf der Website einsehbar. Es gilt die zum Zeitpunkt des Kaufvertragsdatums aktuelle Fassung der AGB. Rechtsverbindliche Verträge gelten bei Vertragsunterzeichnung als bindend und können ausschliesslich von handlungsfähigen Personen ab 18 Jahren unterzeichnet werden.

2. IMPORTKINGZ – Geschäftsmodell

Als Automobilimporteur erledigt IMPORTKINGZ sämtliche Anliegen vom Fahrzeugeinkauf über die Verzollung und die Strassenverkehrstauglichkeitsprüfung in der Schweiz (MFK) bis zur Lieferung zum Käufer.

IMPORTKINGZ verkauft sowohl an gewerbliche Käufer (B2B) als auch an private Käufer (B2C). Verkäufe an private Käufer müssen im Kaufvertrag ausdrücklich als Privatverkauf (B2C) gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnung ist massgebend, insbesondere für die mehrwertsteuerliche Behandlung des Geschäfts sowie für die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Gewerbliche Käufer bestätigen mit Unterzeichnung des Kaufvertrags, dass sie im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln; deren Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) wird im Kaufvertrag festgehalten. Fehlt eine ausdrückliche Kennzeichnung als Privatverkauf, gilt das Geschäft als B2B-Geschäft.

Die Fahrzeuge werden importiert und sind für die Schweiz zugelassen und konform. Umbauten, Tuning oder ähnliche Veränderungen am Fahrzeug, welche nicht ausdrücklich vom Hersteller vorgenommen worden sind, werden von IMPORTKINGZ nicht angeboten. Ein Fahrzeug kann nicht reserviert oder zurückgehalten werden. Sollte ein Fahrzeug zwar im Angebot erscheinen, jedoch nicht mehr verfügbar sein, hat der Interessent zu keiner Zeit einen Anspruch auf dieses.

3. IMPORTKINGZ – Angebot

Die Fahrzeuge werden mit der Fahrzeugbroschüre (EXPOSÉ, ausgestellt durch IMPORTKINGZ) angeboten. Die Kaufpreise (im EXPOSÉ als VB gekennzeichnet) bilden die preisliche Verhandlungsgrundlage. Sämtliche Preise verstehen sich brutto (inkl. MwSt.) und inklusive der Zusatzleistungen wie z.B. Service, Reinigung, Lieferung, Verzollung etc.

4. IMPORTKINGZ – Kauf und Eigentumsübergang

Der Interessent meldet sich direkt bei IMPORTKINGZ, um seine Anfrage zu hinterlegen. Die Verhandlungsbasis bietet einen fairen, marktüblichen Ankaufspreis. Bei gewerblichen Käufern ist dieser so gestaltet, dass der Käufer das Fahrzeug ohne grossen Aufwand in seinen Endverkauf übernehmen und ein erfolgreiches B2C-Geschäft erzielen kann. Nach der Preisverhandlung wird der Kaufvertrag ausgestellt. Zusammen mit diesem erhält der Käufer einen Einzahlungsschein über den vollumfänglichen Betrag.

Der Kauf gilt als abgeschlossen und gültig, sobald der Kaufvertrag unterschrieben und – bei gewerblichen Käufern mit Firmenstempel quittiert – retourniert worden ist. Die Auslieferung des Fahrzeugs erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Das Eigentum am Fahrzeug geht auf den Käufer über, sobald der vollumfängliche Betrag auf dem Konto der Automobile & Service Stadler eingegangen ist und das Fahrzeug übergeben wurde.

5. IMPORTKINGZ – Abwicklung

Sobald der Kauf abgeschlossen und der vollständige Zahlungseingang erfolgt ist, wird der schnellstmögliche Liefer- und Übergabetermin für den Käufer vereinbart. Das Fahrzeug wird durch Mitarbeiter oder externe Partner der IMPORTKINGZ an die Wunschadresse (innerhalb CH/FL) geliefert und übergeben. Die Übergabe wird in einem Übergabeprotokoll mit Datum und Uhrzeit festgehalten, welches von beiden Parteien unterzeichnet wird. Der Käufer erhält nach der Übergabe eine Kontrollzeit für etwaige Beanstandungen (48h-Rückgaberecht) ab Übergabezeitpunkt. Käuferzufriedenheit, Sicherheit und speditive Abwicklung sind Kernpunkte, auf welche IMPORTKINGZ aufbaut. Beanstandungen, Rückgaben und deren Voraussetzungen richten sich ausschliesslich nach Ziffer 8 dieser AGB.

6. IMPORTKINGZ – Fahrzeuge

Die Fahrzeuge werden wie im EXPOSÉ ersichtlich angeboten. Sämtliche Punkte wurden kontrolliert und mit Sorgfalt bearbeitet, jedoch kann IMPORTKINGZ keine vollständige Gewähr für etwaige Schreibfehler geben (das STAMMBLATT zum Fahrzeug gilt als bindend). Jedes Fahrzeug wird von einem Mitarbeiter der Automobile & Service Stadler vorab besichtigt und überprüft. Ausstattung und Fahrzeugdaten werden anhand der Fahrzeugbriefe und Bestellscheine der Fahrzeuge 1:1 übernommen und können gewährleistet werden. Der im EXPOSÉ angegebene Kilometerstand kann infolge Überführung und Bereitstellung bis zur Fahrzeugübergabe geringfügig abweichen; die Abweichung beträgt maximal 500 km. Eine mechanische Vollprüfung durch Mitarbeiter der Automobile & Service Stadler wird nicht vorgenommen. Der optische Zustand des Fahrzeugs kann den Bildern entnommen werden. Das Fahrzeug ist jederzeit in einer geschlossenen Garage untergebracht.

7. IMPORTKINGZ – Vertragsbruch

Mit der Unterschrift gilt das Fahrzeug als verkauft und der Vertrag ist bindend. Sollten die Zahlungen nicht innerhalb der Fristen erfolgen, so wird das Fahrzeug wieder für den Verkauf freigegeben. Hierbei erhebt IMPORTKINGZ eine Umtriebskostenpauschale von CHF 1'000.00 sowie eine Konventionalstrafe in Höhe von 10% des Kaufpreises (Vertragspreis). Des Weiteren behält sich IMPORTKINGZ das Recht vor, diese Forderungen ohne weitere Mahnung auf dem Betreibungsweg geltend zu machen. Der Käufer wird bei Vertragsabschluss nochmals ausdrücklich auf die Zahlungsfristen hingewiesen.

8. IMPORTKINGZ – Beanstandungen und 48h-Rückgaberecht

8.1 Grundsatz

IMPORTKINGZ gewährt dem Käufer als freiwillige, über die vertraglichen Pflichten hinausgehende Leistung ein Rückgaberecht von 48 Stunden ab Übergabe. Das Rückgaberecht besteht ausschliesslich, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (a) der Streit- bzw. Schadenswert übersteigt CHF 1'000.00, und (b) es liegt ein gravierender Schaden oder Mangel am Fahrzeug, eine Täuschung oder eine Falschinformation (Abweichung vom STAMMBLATT) vor. Bagatellmängel, optische Gebrauchsspuren sowie der alters- und laufleistungsgemässe Verschleiss begründen kein Rückgaberecht und gelten nicht als Mangel. Probefahrten vor dem Kauf sind nicht möglich; jedes Fahrzeug wird ab Platz verkauft. Die gesetzliche Gewährleistung wird im Übrigen, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen (Art. 199 OR); vorbehalten bleiben arglistig verschwiegene Mängel, die gemäss Ziffer 6 zugesicherten Eigenschaften sowie – bei privaten Käufern (B2C) – die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

8.2 Frist und Form

Die Frist von 48 Stunden beginnt mit der im Übergabeprotokoll festgehaltenen Übergabe des Fahrzeugs. Die Rückgabe bzw. Beanstandung ist innerhalb dieser Frist schriftlich (E-Mail oder Brief) bei IMPORTKINGZ geltend zu machen; massgebend ist der Eingang der Meldung. Die Meldung hat den Mangel bzw. die Abweichung konkret zu bezeichnen und, soweit möglich, mit Fotos oder Belegen zu dokumentieren. Nach unbenutztem Ablauf der Frist gilt das Geschäft als abgeschlossen; weitere Beanstandungen und Rücknahmen sind ausgeschlossen und werden wegbedungen.

8.3 Prüfung

IMPORTKINGZ bestätigt den Eingang der Meldung und prüft den geltend gemachten Mangel innert angemessener Frist, wobei die Beurteilung über einen Vertragshändler oder eine neutrale Fachstelle erfolgen kann. Der Käufer stellt das Fahrzeug für die Prüfung zur Verfügung und verwendet es bis zum Abschluss der Prüfung nicht weiter, soweit zumutbar.

8.4 Berechtigte Rückgabe

Erweist sich die Rückgabe als berechtigt, wird das Fahrzeug vollständig zurückgenommen. Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug – abgesehen vom gerügten Mangel – im übergebenen Zustand befindet, seit der Übergabe nicht mehr als 100 km zurückgelegt wurden und sämtliche Schlüssel, Dokumente und Zubehörteile zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird innert 10 Arbeitstagen nach Rücknahme auf das ursprüngliche Zahlungskonto zurückerstattet. Für Mehrkilometer über der Limite sowie für vom Käufer verursachte Schäden kann eine angemessene Entschädigung in Abzug gebracht werden. Anstelle der Rücknahme können sich die Parteien einvernehmlich auf eine Nachbesserung (Reparatur) oder eine Minderung des Kaufpreises einigen.

8.5 Unberechtigte Geltendmachung

Erweist sich eine geltend gemachte Rückgabe als unberechtigt (kein gravierender Mangel, Streitwert unter CHF 1'000.00 oder vom Käufer bzw. Dritten nach Übergabe verursachter Schaden), trägt der Käufer die Prüfungskosten in Form einer Umtriebskostenpauschale von CHF 1'000.00. Der Kaufvertrag bleibt in diesem Fall vollumfänglich bestehen.

8.6 Rückgaberecht bei Neuwagen (ab Bestellung) – Abgrenzung

Neuwagen werden auf Bestellung des Käufers beim Hersteller bzw. Lieferanten beschafft und individuell konfiguriert. Für Neuwagen gilt das Rückgaberecht gemäss Ziffer 8.1 nicht in allgemeiner Form. Das 48h-Recht beschränkt sich bei Neuwagen ausschliesslich auf die folgenden Fälle: (a) Transport- und Auslieferungsschäden mit einem Schadenswert über CHF 1'000.00, (b) Abweichungen des gelieferten Fahrzeugs von der bestellten Konfiguration gemäss STAMMBLATT bzw. Bestellschein, sowie (c) Täuschung oder Falschinformation. Das Verfahren richtet sich sinngemäss nach den Ziffern 8.2 bis 8.5.

Technische Mängel am Neuwagen begründen kein Rückgaberecht gegenüber IMPORTKINGZ; für diese gilt ausschliesslich die Herstellergarantie gemäss den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers, geltend zu machen über dessen offizielles Händler- und Servicenetz. Ein Rücktritt von der Bestellung nach Vertragsunterzeichnung ist ausgeschlossen; es gilt Ziffer 7 (Vertragsbruch).

8.7 Vorführmodelle und Leasingrücknahmen

Vorführmodelle und Leasingrücknahmen werden als Gebrauchtfahrzeuge ab Platz verkauft (Laufleistung in der Regel > 5'000 km). Für diese gelten die Ziffern 8.1 bis 8.5 uneingeschränkt. Eine allfällige Restgarantie des Herstellers geht, soweit vorhanden und übertragbar, auf den Käufer über.

9. Versicherung

Sämtliche Fahrzeuge und Aufträge sind vom Fahrzeugeinkauf über den Import und die Bereitstellung bis zur Auslieferung an den Käufer durch IMPORTKINGZ vollumfänglich versichert. Die Versicherungsdeckung beträgt bis zu CHF 100 Millionen pro Auftrag. Die Versicherungsdeckung durch IMPORTKINGZ endet mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer; ab diesem Zeitpunkt obliegt die Versicherung des Fahrzeugs dem Käufer.

10. Gefahrübergang

Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer bzw. an die von ihm bezeichnete Empfangsperson an der vereinbarten Lieferadresse auf den Käufer über. Bis zur Übergabe trägt IMPORTKINGZ die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Fahrzeugs (vgl. Ziffer 9, Versicherung).

11. Haftung

Die Haftung von IMPORTKINGZ bzw. der Automobile & Service Stadler für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden (insbesondere entgangener Gewinn) wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit (Art. 100 Abs. 1 OR) sowie zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

12. Lieferverzug seitens IMPORTKINGZ

Kann IMPORTKINGZ ein verkauftes Fahrzeug nicht oder nicht fristgerecht liefern, wird der Käufer unverzüglich informiert. Die Parteien suchen in diesem Fall einvernehmlich eine passende Lösung (z.B. neuer Liefertermin, gleichwertiges Ersatzfahrzeug oder Anrechnung an ein anderes Fahrzeug). Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadenersatz, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben vorbehalten.

13. Datenschutz

Käuferdaten, Vertragsdetails und weitere vertrauliche Daten/Informationen werden sicher und vertraulich behandelt und in Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) bearbeitet. Die Daten dienen ausschliesslich der Vertragsabwicklung sowie dem internen Gebrauch und werden nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden Personendaten (Art. 25 DSG) sowie auf Berichtigung oder Löschung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zur Datenbearbeitung sind in der Datenschutzerklärung auf der Website www.importkingz.ch einsehbar. Anfragen sind an die Automobile & Service Stadler, Winterthurerstrasse 33, 8370 Sirnach, zu richten.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit IMPORTKINGZ oder der Automobile & Service Stadler ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist 9542 Münchwilen TG, vorbehältlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände (insbesondere bei Verträgen mit Konsumentinnen und Konsumenten).

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

16. Zusätze

Zu jedem Kaufvertrag können Zusätze oder Anhänge angebracht werden, welche in den schriftlichen Vertragsdokumenten festgehalten werden. Bei Widersprüchen zwischen dem Kaufvertrag (inkl. Zusätzen) und diesen AGB gehen die individuellen Vertragsbestimmungen vor.

17. JUST IMPORT – Reine Importdienstleistung

17.1 Leistungsgegenstand

Unter der Bezeichnung JUST IMPORT erbringt IMPORTKINGZ eine reine Importdienstleistung für Fahrzeuge, die der Auftraggeber selbst bei einem Dritten erworben hat oder erwirbt. Gegenstand der Dienstleistung sind – je nach gewähltem Leistungspaket – insbesondere die Organisation des Transports, die Verzollung, die Erstellung der Dokumentenmappe (inkl. Formular 13.20A), die Fahrzeugkontrolle bei Übernahme, die Lieferung an den Wunschstandort (CH/FL) sowie optional MFK, Versicherung, Einlösung und Fahrzeugeinweisung. Es kommt kein Kaufvertrag über das Fahrzeug zwischen IMPORTKINGZ und dem Auftraggeber zustande. Verkäufer und Vertragspartner des Fahrzeugkaufs ist ausschliesslich der vom Auftraggeber gewählte Dritte.

17.2 Abwicklung des Kaufs beim Verkäufer

Übernimmt IMPORTKINGZ auf Wunsch des Auftraggebers die Abwicklung des Kaufs beim Verkäufer (Organisation der Dokumente, Koordination der Abholung), handelt IMPORTKINGZ ausschliesslich im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. IMPORTKINGZ wird dadurch nicht Vertragspartei des Kaufvertrags und übernimmt keine Gewähr für die Erfüllung durch den Verkäufer, insbesondere nicht für Eigentum, Zustand, Historie, Laufleistung oder Mängelfreiheit des Fahrzeugs.

17.3 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt IMPORTKINGZ rechtzeitig sämtliche für die Abwicklung erforderlichen Angaben, Dokumente und Vollmachten zur Verfügung und steht für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein. Verzögerungen und Mehrkosten, die auf fehlende oder unrichtige Angaben bzw. Dokumente oder auf die Sphäre des Verkäufers zurückzuführen sind, gehen zulasten des Auftraggebers.

17.4 Preise und Abgaben

Es gelten die im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preispakete gemäss Offerte bzw. Website. Die Pauschalen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Der Transport wird separat nach Strecke, Zeitraum und Fahrzeug offeriert und verrechnet. Die auf dem Fahrzeug lastenden Einfuhrabgaben (insbesondere Zoll, Automobilsteuer und Einfuhrmehrwertsteuer) gehen zulasten des Auftraggebers und werden diesem transparent ausgewiesen; IMPORTKINGZ kann deren Bevorschussung von einer entsprechenden Vorauszahlung abhängig machen.

17.5 Zahlungskonditionen

Die Dienstleistungspauschale sowie offerierte Transport- und Nebenkosten sind mit Auftragsbestätigung per sofort und im Voraus zu begleichen. Ziffer 7 (Vertragsbruch) gilt sinngemäss.

17.6 Transport, Versicherung und Gefahr

Der Transport erfolgt durch eine professionelle Spedition (offen oder gedeckt) und ist gemäss Ziffer 9 versichert. Die Versicherungsdeckung durch IMPORTKINGZ beginnt mit der Übernahme des Fahrzeugs durch IMPORTKINGZ bzw. deren Beauftragte und endet mit der Übergabe an den Auftraggeber; im Übrigen gilt Ziffer 10 (Gefahrübergang) sinngemäss.

17.7 Termine

Liefer- und Abwicklungstermine sind Richtwerte und hängen insbesondere vom Standort des Fahrzeugs, der Mitwirkung des Verkäufers und den Laufzeiten der beteiligten Behörden ab. Verbindliche Termine bedürfen der schriftlichen Zusicherung. Ziffer 12 gilt sinngemäss.

17.8 MFK

Übernimmt IMPORTKINGZ die Vorführung bei der MFK, schuldet sie die fachgerechte Vorbereitung und Durchführung der Vorführung, nicht jedoch das Bestehen der Prüfung. Kosten für Instandstellungen, Nachprüfungen oder technische Anpassungen, die aufgrund des Fahrzeugzustands erforderlich werden, gehen zulasten des Auftraggebers und werden nur nach vorgängiger Absprache ausgelöst.

17.9 Kein Rückgaberecht, Gewährleistung

Das 48h-Rückgaberecht gemäss Ziffer 8 gilt ausschliesslich für Fahrzeuge, die bei IMPORTKINGZ gekauft werden, und findet auf JUST IMPORT keine Anwendung. Für das Fahrzeug selbst leistet IMPORTKINGZ weder Gewähr noch Garantie; Ansprüche aus dem Fahrzeugkauf sind ausschliesslich gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen. Für die Dienstleistung haftet IMPORTKINGZ im Rahmen von Ziffer 11.